Wer im Betrieb KI nutzt, etwa ChatGPT für Angebotstexte oder einen KI-Telefonassistenten, hat zwei Pflichten aus dem EU AI Act: Mitarbeiter so anleiten, dass sie die KI vernünftig einsetzen, und offenlegen, wenn Kunden mit einer KI sprechen oder KI-erzeugte Inhalte sehen. Beides ist mit wenig Aufwand machbar.
Pflicht 1: KI-Kompetenz (Art. 4)
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Betriebe, die KI einsetzen, für KI-Kompetenz sorgen. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde die Regel im Juli 2026 abgeschwächt: Verlangt sind jetzt angemessene, nachweisbare Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Beteiligten fördern. Ein bestimmtes Wissensniveau jedes Einzelnen müssen Sie nicht garantieren, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.
Praktisch heißt das: Wer mit KI arbeitet, sollte wissen, dass sie Fehler macht und Fakten erfinden kann, und dass jedes Ergebnis vor dem Versand geprüft wird. Eine kurze Einweisung, schriftlich festgehalten mit Datum und Teilnehmern, ist ein guter Nachweis.
Pflicht 2: Kennzeichnung (Art. 50)
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Für Handwerksbetriebe sind zwei Fälle wichtig:
- KI am Telefon oder im Chat: Der Anrufer muss erfahren, dass er mit einer KI spricht, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI-erzeugte oder stark KI-bearbeitete Bilder: Fotorealistische Bilder, die echt wirken könnten, müssen als KI-Inhalt erkennbar sein.
Welche Bußgelder es gibt
Der AI Act staffelt die Bußgelder in Art. 99 nach der Art des Verstoßes:
- Verbotene KI-Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes
- Verstöße gegen Betreiber- und Transparenzpflichten, darunter die Kennzeichnung nach Art. 50: bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent
- Falsche Angaben gegenüber Behörden: bis 7,5 Mio. Euro oder 1 Prozent
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. Für die KI-Kompetenz nach Art. 4 nennt Art. 99 kein eigenes Bußgeld. Die Pflicht gilt trotzdem, und die nationalen Behörden überwachen sie.
So setzen wir es selbst um
- Telefon: Die Telefonassistentin, die wir für einen Optiker betreiben, stellt sich zu Beginn als digitale Assistentin vor. Das steht als feste Vorgabe in ihren Anweisungen.
- Bilder: KI-bearbeitete Fotos auf unseren Webseiten tragen einen sichtbaren Hinweis am Bild und im Alternativtext.
- Software: Die digitalen Mitarbeiter in ASKI Base legen Entwürfe vor, statt selbst zu versenden. Das Prüfen vor dem Versand ist damit eingebaut.
Ihre Checkliste
- Bestand: Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Betrieb? Auch Funktionen in Office, Buchhaltung und Telefonanlage zählen.
- Einweisen: Kurz erklären, was die Werkzeuge können und wo sie danebenliegen. Datum und Teilnehmer notieren.
- Kennzeichnen: Telefonassistent stellt sich als KI vor, KI-Bilder sind markiert.
- Regel aufschreiben: Was die KI vorbereiten darf und was ein Mensch freigibt.
Schulungsunterlage zum EU AI Act
Für die Einweisung Ihrer Mitarbeiter, mit Checkliste.
Zur SchulungsunterlageRechtsstand: Oktober 2026, Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.